Shotkeep
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung von Shotkeep — Stand 01.10.2026

§ 1 Geltung, Unternehmer

(1) Diese Bedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Videolution GmbH (im Folgenden „Anbieter") und ihren Kunden über die Nutzung der Software Shotkeep, die der Anbieter als Dienst über das Internet bereitstellt.

(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher können keinen Vertrag schließen. Mit der Registrierung und mit jeder Bestellung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt.

(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

§ 2 Leistung

(1) Shotkeep ist eine Software für Videoproduktion: eine Mediathek für Aufnahmen, Schnitt im Browser und in der iOS-App, Transkription und Untertitel, Abnahme durch Prüfer per Link, Freigabe- und Lieferlinks sowie Zusatzprogramme (Sync-Client, Erweiterungen für Final Cut Pro und Adobe Premiere Pro).

(2) Umfang der Leistung — Speicherplatz, Zahl der Nutzerkonten, Funktionen — ergibt sich aus dem gebuchten Paket laut Preisseite oder Angebot. Zusatzprogramme und Apps sind Teil der Leistung, soweit sie für das Produkt angeboten werden; sie laufen auf Geräten des Kunden und benötigen eine Verbindung zum Server.

(3) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel am Übergabepunkt (Ausgang des Rechenzentrums). Nicht angerechnet werden angekündigte Wartungsfenster (nach Möglichkeit nachts oder am Wochenende, Ankündigung mindestens 24 Stunden vorher in der Software oder per E-Mail), Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (Internet, höhere Gewalt, Angriffe von außen) sowie Störungen, die der Kunde zu vertreten hat.

(4) Der Anbieter entwickelt die Software weiter. Er darf Funktionen ändern, ergänzen oder durch gleichwertige ersetzen, solange der wesentliche Leistungsumfang erhalten bleibt und der Kunde dadurch nicht unzumutbar beeinträchtigt wird.

(5) Die Software ist kein Archiv. Der Kunde bleibt für die Aufbewahrung seiner Originaldateien selbst verantwortlich (siehe § 9).

§ 3 Vertragsschluss, Probezeit

(1) Bietet der Anbieter eine kostenlose Probezeit an, beginnt sie mit der Registrierung. Sie ist unverbindlich, endet automatisch und verpflichtet zu nichts; ohne Bestellung wird die Firma nach der Probezeit gesperrt.

(2) Der Kunde bestellt in der Verwaltung der Software: Er wählt Paket, Laufzeit und Zahlart, bestätigt die Geltung dieser Bedingungen und der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und klickt auf den Bestellknopf. Das ist sein Angebot. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung per E-Mail bestätigt, die Rechnung stellt oder die Lizenz freischaltet — je nachdem, was zuerst geschieht.

(3) Ein vom Kunden angefordertes Angebot (PDF) bindet den Anbieter für die darin genannte Frist; der Kunde nimmt es durch Bestellung in der Verwaltung an.

(4) Vertragssprache ist Deutsch. Angebote und Rechnungen bleiben in der Verwaltung der Software abrufbar.

§ 4 Preise, Zahlung

(1) Es gelten die Preise laut Preisseite oder Angebot zum Zeitpunkt der Bestellung, in Euro, einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, die auf der Rechnung gesondert ausgewiesen wird.

(2) Online-Zahlung (Kreditkarte, PayPal, SEPA-Lastschrift) läuft über den Zahlungsdienst Stripe. Sie begründet ein Abonnement: Der Betrag wird im Voraus je Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr) eingezogen. Bei SEPA-Lastschrift beginnt die Lizenz mit dem Zahlungseingang.

(3) Kauf auf Rechnung: Die Rechnung ist innerhalb des auf ihr genannten Zahlungsziels ohne Abzug zu zahlen; die Lizenz beginnt mit dem Zahlungseingang und läuft die gekaufte Zeit.

(4) Aktionen, Rabatte und Gutschriften aus dem Empfehlungsprogramm gelten, wie sie in der Software beschrieben sind. Sie werden nicht bar ausgezahlt und sind nicht übertragbar.

(5) Preisänderungen für laufende Abonnements kündigt der Anbieter mindestens vier Wochen vor dem nächsten Abrechnungszeitraum per E-Mail an. Der Kunde kann bis zum Wirksamwerden kündigen; andernfalls gilt der neue Preis ab dem folgenden Abrechnungszeitraum.

(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, darf der Anbieter den Zugang nach Mahnung und Fristsetzung von zehn Tagen sperren, bis die Zahlung eingegangen ist. Die Pflicht zur Zahlung bleibt bestehen; gesetzliche Verzugszinsen und -pauschalen bleiben unberührt.

§ 5 Laufzeit, Kündigung, Ende

(1) Ein Abonnement verlängert sich automatisch um den gewählten Abrechnungszeitraum (Monat oder Jahr), solange es nicht gekündigt wird. Die Kündigung ist jederzeit zum Ende des bezahlten Zeitraums möglich — über den Kündigungsknopf in der Verwaltung der Software, über „Verträge hier kündigen" auf der Internetseite oder in Textform per E-Mail. Bis zum Ende läuft die Lizenz weiter.

(2) Eine Lizenz auf Rechnung läuft die gekaufte Zeit und endet automatisch; eine Kündigung ist nicht nötig. Verlängert wird durch eine neue Bestellung.

(3) Das Recht beider Seiten zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 6 verstößt oder mit einer Zahlung länger als 30 Tage nach Mahnung in Verzug ist.

(4) Nach dem Ende der Lizenz bleibt die Firma 30 Tage lang lesend zugänglich (Karenz): Anmelden, Ansehen und Herunterladen gehen, alles andere nicht. Danach wird die Firma gesperrt. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten innerhalb der Karenz zu sichern. Der Anbieter löscht die Daten auf Verlangen des Kunden jederzeit, sonst darf er sie frühestens sechs Monate nach der Sperre löschen. Belege bleiben, solange das Handels- und Steuerrecht es verlangt.

§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim und gibt Nutzerkonten nur an eigene Mitarbeiter und Beauftragte. Er meldet dem Anbieter unverzüglich, wenn ein Zugang missbraucht worden sein könnte.

(2) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er und seine Nutzer hochladen oder über Links zugänglich machen. Er stellt sicher, dass er die dafür nötigen Rechte hat — Urheber- und Leistungsschutzrechte, Rechte am eigenen Bild, Datenschutz gegenüber abgebildeten oder hörbaren Personen — und dass die Inhalte nicht gegen Gesetze oder Rechte Dritter verstoßen.

(3) Der Kunde stört den Betrieb nicht: keine Angriffe, keine Umgehung von Zugangsbeschränkungen, keine automatisierten Massenzugriffe außer über die dafür vorgesehenen Programme und Schnittstellen.

(4) Verstößt ein Inhalt offensichtlich gegen Absatz 2 oder wird der Anbieter von einem Dritten begründet auf eine Rechtsverletzung hingewiesen, darf der Anbieter den Inhalt sperren. Er informiert den Kunden unverzüglich und gibt den Inhalt frei, sobald der Vorwurf ausgeräumt ist.

(5) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf Inhalten oder auf einer Nutzung entgegen diesen Bedingungen beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung — es sei denn, der Kunde hat die Verletzung nicht zu vertreten.

§ 7 Rechte an Inhalten und Software

(1) Die Inhalte bleiben beim Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter nur das Recht ein, die Inhalte zum Zweck der Leistungserbringung zu speichern, zu vervielfältigen, technisch zu verarbeiten (Vorschaubilder, Ansichtsfassungen, Transkription, Umrechnung, Sicherung) und den vom Kunden bestimmten Empfängern zugänglich zu machen. Das Recht endet mit der Löschung der Inhalte.

(2) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, die Software für eigene Zwecke zu nutzen und die Zusatzprogramme auf Geräten des Kunden zu installieren. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder Rückentwicklung der Software über das gesetzlich Erlaubte hinaus ist nicht gestattet.

(3) Prüfer und Empfänger, die der Kunde per Link einlädt, nutzen die Software im Verhältnis zum Kunden. Der Kunde informiert sie über die Verarbeitung ihrer Daten, soweit er dazu verpflichtet ist.

§ 8 Datenschutz, Auftragsverarbeitung

(1) Soweit der Anbieter personenbezogene Daten aus den Inhalten des Kunden verarbeitet, tut er das im Auftrag des Kunden. Die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist Bestandteil dieses Vertrags und kommt mit der Bestellung zustande. Sie steht dem Kunden in der Verwaltung der Software als PDF mit Annahmevermerk zur Verfügung; auf Wunsch kann der Kunde sie zusätzlich unterschrieben dort hinterlegen.

(2) Für die Daten des Kunden selbst (Konto, Rechnung, Kommunikation) gilt die Datenschutzerklärung.

(3) Die Verarbeitung findet auf Servern in Deutschland statt.

§ 9 Sicherung der Daten

(1) Der Anbieter sichert die Daten der Software regelmäßig, mindestens täglich, und bewahrt mehrere Stände auf.

(2) Diese Sicherung dient der Wiederherstellung des Dienstes nach einer Störung. Sie ersetzt nicht die eigene Sicherung des Kunden: Der Kunde behält seine Originaldateien und hält von wichtigen Inhalten eigene Kopien. Die Software ist kein Archiv und nicht der einzige Aufbewahrungsort für die Inhalte des Kunden.

§ 10 Gewährleistung

(1) Der Anbieter stellt die Software in dem Zustand bereit, der auf der Preisseite und in der Software selbst beschrieben ist. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich und nachvollziehbar an; der Anbieter beseitigt sie in angemessener Frist, bei nur unwesentlicher Beeinträchtigung auch mit dem nächsten regulären Update.

(2) Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die schon bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.

(3) Funktionen, die in der Software als Vorschau, Beta oder Test gekennzeichnet sind, werden ohne Gewährleistung bereitgestellt.

§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und soweit er eine Garantie übernommen hat.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten — Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf —, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden, höchstens jedoch auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis an den Anbieter gezahlt hat.

(3) Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen von Absatz 2 nur für den Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden (§ 9) zur Wiederherstellung nötig gewesen wäre.

(4) Diese Regeln gelten auch für die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 12 Änderungen dieser Bedingungen

(1) Der Anbieter darf diese Bedingungen ändern, wenn dafür ein sachlicher Grund besteht — etwa eine Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung oder der technischen Gegebenheiten — und die Änderung den Kunden nicht unzumutbar benachteiligt. Änderungen des Leistungsumfangs oder der Preise fallen nicht darunter; für sie gelten § 2 Abs. 4 und § 4 Abs. 5.

(2) Der Anbieter teilt Änderungen mindestens vier Wochen vor dem Wirksamwerden per E-Mail und in der Verwaltung der Software mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; der Anbieter weist in der Mitteilung auf diese Folge hin. Widerspricht der Kunde, darf jede Seite den Vertrag zum Wirksamwerden der Änderung kündigen.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.